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   OVG Schleswig-Holstein, 16.10.1991 - 1 M 53/91   

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https://dejure.org/1991,2219
OVG Schleswig-Holstein, 16.10.1991 - 1 M 53/91 (https://dejure.org/1991,2219)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.10.1991 - 1 M 53/91 (https://dejure.org/1991,2219)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Oktober 1991 - 1 M 53/91 (https://dejure.org/1991,2219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber; Asylbewerber; Gewerbegebiet

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 2 B 70/91
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.10.1991 - 1 M 53/91

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 590
  • BauR 1991, 731
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1991 - 1 M 49/91

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnheimes für Asylanten; Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.10.1991 - 1 M 53/91
    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluß vom 14. Oktober 1991 (- 1 M 49/91 -) folgendes ausgeführt:.

    Wie der Senat entschieden hat, sind Unterkünfte für Asylbewerber bauplanungsrechtlich grundsätzlich als Wohngebäude zu beurteilen (Beschl. v. 14. Oktober 1991 - 1 M 49/91 - a.A. VGH Mannheim, NJW 1989, 2282 ; vergl. aber NVwZ 1990, 1202 .

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1989 - 8 S 555/89

    Asylunterkunft im reinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.10.1991 - 1 M 53/91
    Wie der Senat entschieden hat, sind Unterkünfte für Asylbewerber bauplanungsrechtlich grundsätzlich als Wohngebäude zu beurteilen (Beschl. v. 14. Oktober 1991 - 1 M 49/91 - a.A. VGH Mannheim, NJW 1989, 2282 ; vergl. aber NVwZ 1990, 1202 .
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1990 - 8 S 220/90

    Zulässigkeit von Wohnungen für mehrere Asylbewerber im reinen Wohngebiet

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.10.1991 - 1 M 53/91
    Wie der Senat entschieden hat, sind Unterkünfte für Asylbewerber bauplanungsrechtlich grundsätzlich als Wohngebäude zu beurteilen (Beschl. v. 14. Oktober 1991 - 1 M 49/91 - a.A. VGH Mannheim, NJW 1989, 2282 ; vergl. aber NVwZ 1990, 1202 .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1988 - 11 A 56/86

    Gewerbegebiet; Asylbewerber; Übergangsheim

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.10.1991 - 1 M 53/91
    Eine Zulassung der Gemeinschaftsunterkunft hiernach kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil sie städtebaulich nicht vertretbar wäre, denn es widerspricht allgemeinen städtebaulichen Grundsätzen und damit dem Ziel des § 1 Abs. 5 BauGB , ein Leben in einer menschenwürdigen Umwelt zu sichern, wenn eine Wohnnutzung in einer durch Gewerbebetriebe geprägten Umgebung angesiedelt wird (siehe OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. November 1988 - 11 A 56/86 -, BRS 49 Nr. 89).
  • VG Schwerin, 29.09.2012 - 2 B 409/12

    Umnutzung einer Pension zu Asylbewerberheim im Gewerbegebiet

    Allerdings kann offen bleiben, ob eine ausnahmsweise Zulassung der hier streitgegenständlichen Asylbewerberunterkunft bereits deshalb ausscheidet, weil es sich bei der Unterbringung von Asylbewerbern um "Wohnen" im Sinne des Bauplanungsrechts handelt (so: OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16.10.1991 - 1 M 53/91 -, zitiert nach Juris).

    Das Erfordernis einer konkreten Gebietsverträglichkeit einer Anlage für soziale Zwecke in einem Gewerbegebiet verlangt ebenso das OVG Schleswig (vgl. Beschl. v. 16.10.1991 a.a.O.) und führt zur Begründung für die von ihm angenommene Unzulässigkeit eines Asylbewerberheims im Gewerbegebiet an, dass eine solche Nutzung zumindest wohnähnlich und als solche nicht wesentlich anders schutzbedürftig sei als eine Wohnung im Rechtsinne.

    Hinzu kommt, dass die streitgegenständliche Asylbewerberunterkunft auch nicht die für eine ausnahmsweise Zulassung auf der Grundlage von § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zu fordernde Voraussetzung erfüllt, dass sie in einem funktionellen Zusammenhang mit den in § 8 Abs. 2 BauNVO aufgeführten Hauptnutzungen steht (vgl. etwa Stock, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 2. Aufl. 2003, § 8 Rn 50; OVG Schleswig, Beschl. v. 16.10.1991 a.a.O.; VGH München, Beschl. v. 01.10.1992 a.a.O.).

    Denn es widerspricht allgemeinen städtebaulichen Grundsätzen und damit dem Ziel des § 1 Abs. 5 BauGB, ein Leben in einer menschenwürdigen Umwelt zu sichern, wenn eine Wohnnutzung oder - wie hier - jedenfalls wohnähnliche Nutzung in einer von gewerblicher Nutzung und gewerblichen baulichen Anlagen geprägten Umgebung angesiedelt wird (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 16.10.1991 a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 K 3624/21

    Baden-Baden: Zurückstellung des Bauantrages für ein Logistikzentrum bleibt

    Dass derartige Anlagen - wie die Antragstellerin meint - im funktionellen Bezug zu den Hauptnutzungen nach § 8 Abs. 2 BauNVO stehen müssen, dürfte sich indes weder am Wortlaut dieser Vorschrift festmachen lassen noch aus einem anderweitigen Auslegungsansatz ergeben (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 24.11.1993 - 1 B 133/93 - juris, Rn. 11; ferner Schmidt-Bleker in Spannowsky/Hornmann/Kämper, BeckOK BauNVO, 27. Edition, Stand: 15.10.2021, § 8 BauNVO, Rn. 226; Pützenbacher in Bönker/Bischopink, Baunutzungsverordnung, 2. Auflage 2018, § 8 BauNVO, Rn. 134; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Werkstand: 143. EL August 2021, § 8 BauNVO, Rn. 43 f.; Stock in König/Roeser/Stock, Baunutzungsverordnung, 4. Auflage 2019, § 8 BauNVO, Rn. 50; aA OVG Schleswig, Beschl. v. 16.10.1991 - 1 M 53/91 - NVwZ 1992, 590 - juris, Rn. 46; Schimpfermann/Stühler in Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 13. Auflage 2018, § 8, Rn. 15).
  • VG Ansbach, 09.10.2014 - AN 9 K 14.00830

    Baurecht; rfolgreiche Nachbarklage gegen Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

    Ein Asylbewerberheim in einem durch Gewerbebetriebe eindeutig geprägten Gebiet widerspreche zudem dem Ziel des § 1 Abs. 5 BauGB, ein Leben in einer menschenwürdigen Umgebung zu sichern (OVG Schleswig, B.v. 16.10.1991, Az. 1 M 53/91).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.1993 - 6 M 1207/93

    Städtische Gemeinschaftsunterkunft; Asylbewerber; Anlage für soziale Zwecke;

    Soweit die Beschwerdebegründung sich auf einen Beschluß des OVG Schleswig vom 16.10.1991 (NVwZ 1992, 590 = BRS 52 Nr. 213) beruft, wird übersehen, daß die dortigen Unterkünfte für Asylbewerber als Wohngebäude eingestuft wurden.
  • VG Gelsenkirchen, 29.07.2016 - 9 L 1120/16

    Flüchtlingsunterkunft; Industriegebiet; Befreiung

    Unabhängig davon, ob es als Anlage für soziale Zwecke im baurechtlichen Sinne, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23. Februar 2015 - 7 B 1343/14 -, juris Rn. 9ff., Bay VGH, Beschluss vom 5. März 2015, juris Rn. 3 m.w.N., BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 1997 - 4 C 2/96 -, juris Rn. 3, Fickert/Fieseler, § 9 BauNVO Rn. 9.4, als Wohnnutzung, so OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16. Oktober 1991 - 1 M 53/91 -, juris Rn. 30, oder als eigenständige Nutzungsart anzusehen ist, so VG Berlin, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 13 L 355.14 -, juris Rn. 16f., ist das Vorhaben unter Erteilung einer Befreiung nach § 246 Abs. 12 Satz 1 Nr. 2 BauBG zulassungsfähig.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 1 M 64/91

    Nachbarrechte; Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber; Asylbewerber;

    Mit diesem Zweck verliert das Gebäude nicht den Charakter eines Wohngebäudes, denn nach der Rechtsprechung des Senates fallen auch Unterkünfte für Asylbewerber unter § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG , weil auch sie ausschließlich Wohnzwecken dienen (vgl. Beschl. d. Senats v. 14.10.1991 - 1 M 49/91 - und Beschl. v. 29.10.1991 - 1 M 46/91 - siehe auch Beschl. v. 16.10.1991 - 1 M 53/91 -).
  • VG Augsburg, 06.02.2013 - Au 4 K 12.1227

    Nachbarklage; Asylbewerberheim in Gewerbegebiet ausnahmsweise als soziale

    Eine derartige begriffliche Einengung, wie sie gelegentlich vorgenommen wird (vgl. OVG Schleswig, B.v. 16.10.1991, NVwZ 1992, 590), findet im Wortlaut der Vorschrift keine Stütze.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1993 - 11 B 437/93

    Nachbarwiderspruch ; Baugenehmigung; Errichtung einer Wohnanlage für Aussiedler;

    So OVG Schleswig, Beschlüsse vom 14.10.1991 - 1 M 49/91 -, NVwZ 92, 587, vom 16.10.1991 - 1 M 53/91 -, NVwZ 92, 590, und vom 19.11.1991 - 1 M 64/91 -, NVwZ 92, 589; OVG Koblenz, Beschluß vom 16.10.1991 - 8 B 11727/91 -, NVwZ 92, 592; BayVGH, Beschluß vom 26.11.1991 - 1 CS 91.2880 -, DVBl 92, 576; OVG Lüneburg, Beschluß vom 6.11.1992 - 1 M 4717/92 -, NdsRpfl 93, 54, und vom 11.02.1993 - 6 M 152/93 -.
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.03.1994 - 1 L 71/93

    Feststellungsklage; Vorfrage; Amtshaftungsprozeß; Feststellungsinteresse

    In einem Gewerbegebiet ist ein Asylbewerberwohnheim nämlich planungsrechtlich nicht zulässig (vgl. Beschl. d. Senats v. 16.10.1991 - 1 M 53/91 -, NVwZ 1992, S. 590).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.1993 - 1 B 11064/93

    Voraussetzungen eines vor den Verwaltungsgerichten zu verfolgenden

    Soweit in der Rechtsprechung bisher die Auffassung vertreten wurde, daß die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet unzulässig sei, ist zu beachten, daß es sich um die lagerartige Unterbringung einer großen Zahl (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluß vom 16. Oktober 1991, BRS 52 Nr. 213: 85 Asylbewerber) handelte, die nicht in Wohnungen, sondern in einem Asylheim untergebracht wurden.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1992 - 3 S 2304/92

    Zulassung von Behelfsunterkünften für Asylbewerber im Gewerbegebiet - Befreiung

  • VG Schleswig, 05.12.1991 - 1 M 66/91

    Nachbarrechte; Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber; Asylbewerber;

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